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Kapitalkosten
Ka|pi|tal|kos|ten <Pl.> (Wirtsch.):
durch die Beschaffung von Kapital entstehende Kosten.

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Kapitalkosten,
 
Finanzierungskosten, alle Kosten, die mit der Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital verbunden sind. Laufende Kapitalkosten sind v. a. Dividenden- und Zinszahlungen, aber auch Überziehungsprovisionen, Kontoführungsgebühren und Gewinnsteuern. Zu den einmaligen Kapitalkosten bei der Kapitalbeschaffung zählen z. B. Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren, Disagio, Steuern, Provisionen.

Universal-Lexikon. 2012.