Ka|pi|tal|kos|ten <Pl.> (Wirtsch.):
durch die Beschaffung von Kapital entstehende Kosten.
* * *
Kapitalkosten,
Finanzierungskosten, alle Kosten, die mit der Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital verbunden sind. Laufende Kapitalkosten sind v. a. Dividenden- und Zinszahlungen, aber auch Überziehungsprovisionen, Kontoführungsgebühren und Gewinnsteuern. Zu den einmaligen Kapitalkosten bei der Kapitalbeschaffung zählen z. B. Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren, Disagio, Steuern, Provisionen.
Universal-Lexikon. 2012.