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Kindestötung
Kịn|des|tö|tung, die (Rechtsspr.):
Tötung eines Kindes durch die Mutter während od. nach der Geburt.

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Kindestötung,
 
Kindermord, 1) die vorsätzliche Tötung eines nichtehelichen Kindes durch die Mutter bei oder gleich nach der Geburt; wird nach § 217 StGB durch Freiheitsentzug nicht unter 3 Jahren, bei mildernden Umständen durch Freiheitsentzug von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft; 2) die vorsätzliche Tötung eines ehelichen Kindes durch die Eltern; wird als Mord oder Totschlag bestraft. Die Strafgesetzbücher Österreichs (§ 79) und der Schweiz (Art. 116) unterscheiden bei der Tötung des Kindes durch die Mutter während oder gleich nach der Geburt nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern, sondern sehen in beiden Fällen eine Strafmilderung vor (Österreich: Freiheitsstrafe von einem bis zu 5 Jahren; Schweiz: Gefängnis bis zu 3 Jahren).
 
Völkerkunde:
 
Kind.

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Kịn|des|tö|tung, die (Rechtsspr.): Tötung eines Kindes durch die Mutter während od. nach der Geburt.

Universal-Lexikon. 2012.