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Kreditbetrug
Kre|dit|be|trug, der:
Betrug zur Erschleichung von 2Krediten (1 a).

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Kreditbetrug,
 
im weiteren Sinn die Täuschung zur Erlangung eines Kredits, die, wenn sie einen Schaden herbeiführt, als gewöhnlicher Betrug strafbar ist. Im engeren Sinn der selbstständige Straftatbestand des § 265 b StGB, der unabhängig vom Eintritt eines Schadens solche betrügerische Handlungen unter Strafe stellt, bei denen im Zusammenhang mit der Vergabe von Betriebskrediten über wirtschaftliche Verhältnisse unrichtige oder unvollständige Unterlagen (besonders Bilanzen, Vermögensübersichten) vorgelegt oder schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, soweit es sich um entscheidungserhebliche, dem Kreditnehmer günstige Umstände handelt. § 265 b erfasst nur Kredite kaufmännischer Art, also solche Kredite, die zwischen Betrieben und Unternehmungen vereinbart werden (Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).

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Kre|dit|be|trug, der: Betrug zur Erschleichung von 1Krediten (1 a).

Universal-Lexikon. 2012.