Mo|tor|flug, der:
Motorflugzeuge betreffendes Flugwesen.
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Motorflug,
eine Sparte des Luftsports; umfasst den Leistungs-, aber auch den Freizeitsport mit motorgetriebenen Flugzeugen. Wettbewerbe werden v. a. mit zwei- bis viersitzigen Leicht-, Sport- und Ultraleichtflugzeugen aus Holz, Kunststoff und Leichtmetall zumeist mit Kolbenmotoren ausgetragen. Durchgeführt werden Ziellandeflüge auf kleinstem Areal, Rallye-, Rund- und Sternflüge mit Navigationsaufgaben, Geschwindigkeits- und Zuverlässigkeitsprüfungen sowie Kunstflug. Fast alle Motorflugzeuge für den Leistungs- und Freizeitsport gehören zur Zulassungsklasse E (einmotorig bis 2 000 kg). Organisationen: Luftsport.
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Mo|tor|flug, der: Flug mit Flugzeugen, die von einem od. mehreren Motoren getrieben werden.
Universal-Lexikon. 2012.