Ne|ben-:
1. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass zwei od. mehrere Dinge räumlich unmittelbar aneinandergrenzen, benachbart sind:
Nebenbühne, -platz, -saal.
2. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven jmdn. od. etw. als eine Person od. Sache von untergeordneter Bedeutung:
Nebenangeklagter, -betrieb, -pflicht.
Universal-Lexikon. 2012.