Akademik
Optionsrecht
Op|ti|
o
ns|recht,
das
; -[e]s (
Rechtsspr.
,
Wirtsch.
):
[zeitlich befristetes] Recht,
etw.
Bestimmtes zu vorher festgelegten Bedingungen zu kaufen.
* * *
Opti
o
nsrecht,
das zumeist befristete, oft auch bedingte (Gestaltungs-)Recht, durch einseitige
Erklärung
einen bestimmten
Vertrag
zustande zu bringen oder einen bestimmten Status zu
erlangen
(
Option
,
Optionsgeschäft
).
Universal-Lexikon
.
2012
.