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Optionsrecht
Op|ti|ons|recht, das; -[e]s (Rechtsspr., Wirtsch.):
[zeitlich befristetes] Recht, etw. Bestimmtes zu vorher festgelegten Bedingungen zu kaufen.

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Optionsrecht,
 
das zumeist befristete, oft auch bedingte (Gestaltungs-)Recht, durch einseitige Erklärung einen bestimmten Vertrag zustande zu bringen oder einen bestimmten Status zu erlangen (Option, Optionsgeschäft).

Universal-Lexikon. 2012.