Akademik

selbsttätig
unaufgefordert; unverlangt; nicht aufgefordert; automatisch

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selbst|tä|tig ['zɛlpsttɛ:tɪç] <Adj.>:
sich selbst ein- und ausschaltend; von selbst funktionierend:
die Maschine arbeitet selbsttätig; die selbsttätige Regelung eines technischen Vorganges; die Türen schließen selbsttätig.
Syn.: automatisch, von selber.

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sẹlbst|tä|tig 〈Adj.〉 ohne äußeres Eingreifen, aufgrund eines eingebauten Mechanismus wirksam, automatisch ● die Türen schließen \selbsttätig

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sẹlbst|tä|tig <Adj.>:
automatisch [funktionierend]:
etw. öffnet, schließt, reguliert sich s.

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sẹlbst|tä|tig <Adj.>: 1. automatisch [funktionierend]: etw. öffnet, schließt, reguliert sich s. 2. (selten) aus eigenem Antrieb; aktiv: eine -e Mitwirkung.

Universal-Lexikon. 2012.