Rẹst|lauf|zeit, die:
Zeit, die etw. noch in Betrieb sein darf, die etw. noch gültig ist.
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Restlaufzeit,
vom Transaktions- beziehungsweise Betrachtungszeitpunkt an verbleibende Zeitspanne bis zur Endfälligkeit einer (früher begründeten) Forderung oder Verbindlichkeit; ausgehend von der fixierten »Ursprungslaufzeit« verkürzt sie sich mit jedem abgelaufenen Tag. Herangezogen wird die Restlaufzeit u. a. bei der Renditeberechnung und der Liquiditätsbeurteilung von Unternehmen. Auch die Bilanzierung von Forderungen und Verbindlichkeiten basiert in Deutschland seit 1987 (für Kreditinstitute erst ab 1998) nicht mehr auf der Ursprungs-, sondern auf der Restlaufzeit.
Universal-Lexikon. 2012.