Schịffs|be|sat|zung, die:
Besatzung eines Schiffs.
* * *
Schiffsbesatzung,
die Gesamtheit der im Schiffsdienst Beschäftigten. Die Schiffsbesatzung ist wegen der besonderen Gefahren der Schifffahrt streng vertikal gegliedert und besteht aus dem Schiffskapitän (Kapitän) als dem Führer des Schiffes und Inhaber der Schiffsgewalt, den Schiffsoffizieren, die wie der Kapitän einen staatlichen Befähigungsnachweis haben müssen, der Schiffsmannschaft und allen übrigen auf dem Schiff angestellten Personen. Die Zusammensetzung der Offiziere regelt in Deutschland die Schiffsbesetzungs-VO vom 4. 4. 1984. - Über arbeitsrechtliche Fragen Heuerverhältnis.
* * *
Schịffs|be|sat|zung, die: Besatzung eines Schiffes.
Universal-Lexikon. 2012.