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In|sị|g|ne, das; -s, …nien <meist Pl.> [lat. insigne, eigtl. = Abzeichen, Kennzeichen]:
Kennzeichen staatlicher od. ständischer Macht u. Würde (z. B. Krone, Zepter, Rittersporen):
die Insignien der kaiserlichen Macht, der Königswürde, des Rittertums;
Ü sie trägt die Insignien einer Punkerin;
die Villa und die Jacht waren die Insignien seines Aufstiegs.
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In|sị|gne, das; -s, ...nien <meist Pl.> [lat. insigne, eigtl. = Abzeichen, Kennzeichen]: Kennzeichen staatlicher od. ständischer Macht u. Würde (z. B. Krone, Zepter, Rittersporen): ein Päckchen, enthaltend die Insignien des portugiesischen Ordens vom Roten Löwen zweiter Klasse (Th. Mann, Krull 391); Rund um den Tisch drängten sich Uniformen, natürlich alle mit den Insignien höherer Chargen (Härtling, Hubert 28); Ü (geh.:) Novemberanfang, leicht kühl, Insignien des Herbstes auf der Straße (Benn, Leben 35).
Universal-Lexikon. 2012.