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Totengericht
To|ten|ge|richt, das (Rel.):
a) [göttliches] Gericht im Jenseits über einen Verstorbenen;
b) [göttliches] Gericht am Weltende.

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Totengericht,
 
in vielen Religionen ausgebildete Vorstellung von einem individuellen oder kollektiven Gericht am Weltende. I. Allgemeinen wird der Begriff Totengericht für das Gericht über den einzelnen Menschen verwendet; Beispiele hierfür finden sich im Parsismus und in der altägyptischen Religion sowie in Judentum, Christentum und Islam. (Jüngstes Gericht)
 

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To|ten|ge|richt, das (Rel.): a) [göttliches] Gericht im Jenseits über einen Verstorbenen; b) [göttliches] Gericht am Weltende.

Universal-Lexikon. 2012.