To|ten|ge|richt, das (Rel.):
a) [göttliches] Gericht im Jenseits über einen Verstorbenen;
b) [göttliches] Gericht am Weltende.
* * *
Totengericht,
in vielen Religionen ausgebildete Vorstellung von einem individuellen oder kollektiven Gericht am Weltende. I. Allgemeinen wird der Begriff Totengericht für das Gericht über den einzelnen Menschen verwendet; Beispiele hierfür finden sich im Parsismus und in der altägyptischen Religion sowie in Judentum, Christentum und Islam. (Jüngstes Gericht)
* * *
To|ten|ge|richt, das (Rel.): a) [göttliches] Gericht im Jenseits über einen Verstorbenen; b) [göttliches] Gericht am Weltende.
Universal-Lexikon. 2012.