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ein|ros|ten ['ai̮nrɔstn̩], rostete ein, eingerostet <itr.; ist:sich allmählich mit Rost überziehen und sich dadurch nicht mehr bewegen o. Ä. lassen:
das Türschloss war eingerostet.
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ein||ros|ten 〈V. intr.; ist〉
1. durch Rost unbeweglich werden, verklemmen (Türschloss)
2. 〈fig.; umg.〉 an Beweglichkeit verlieren, steif werden
● meine Glieder sind mangels Übung eingerostet 〈fig.; umg.〉
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ein|ros|ten <sw. V.; ist:
wegen Rosteinwirkung schwergängig, unbeweglich u. dadurch unbenutzbar werden:
das Türschloss, die Schraube ist eingerostet;
Ü meine Knochen rosten ein (ugs.; haben zu wenig Bewegung u. werden steif);
hier rostet man ein (ugs.; hat man keinerlei Abwechslung, geistige Anregungen u. verliert seinen Schwung).
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ein|ros|ten <sw. V.; ist: wegen Rosteinwirkung sich nicht mehr bewegen lassen u. dadurch unbenutzbar werden: das Türschloss, die Schraube ist eingerostet; Ü meine Knochen rosten ein (ugs.; haben zu wenig Bewegung u. werden steif); hier rostet man ein (ugs.; hat man keinerlei Abwechslung, geistige Anregungen u. verliert seinen Schwung).
Universal-Lexikon. 2012.