Ver|lụst|vor|trag, der (Steuerw.):
Übertragung eines entstandenen ↑ Verlustes (4) auf das folgende Geschäftsjahr.
* * *
Verlustvortrag,
Form des Verlustabzugs.
* * *
Ver|lụst|vor|trag, der (Steuerw.): Übertragung eines entstandenen Verlustes (4) auf das folgende Geschäftsjahr: Die Bank will sich steuerschonend von Beteiligungen trennen, indem sie Firmen mit einem hohen V. in die jeweilige Gesellschaft hineinnimmt und die Beteiligungen steuerfrei verkauft (Spiegel 52, 1998, 81).
Universal-Lexikon. 2012.