Akademik

Verlustvortrag
Ver|lụst|vor|trag, der (Steuerw.):
Übertragung eines entstandenen ↑ Verlustes (4) auf das folgende Geschäftsjahr.

* * *

Verlustvortrag,
 
Form des Verlustabzugs.

* * *

Ver|lụst|vor|trag, der (Steuerw.): Übertragung eines entstandenen Verlustes (4) auf das folgende Geschäftsjahr: Die Bank will sich steuerschonend von Beteiligungen trennen, indem sie Firmen mit einem hohen V. in die jeweilige Gesellschaft hineinnimmt und die Beteiligungen steuerfrei verkauft (Spiegel 52, 1998, 81).

Universal-Lexikon. 2012.