Ver|tei|di|gungs|fall, der:
im -e.
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Verteidigungsfall,
internationale Gefahrenlage; ist gegeben, wenn das Staatsgebiet von außen mit Waffengewalt angegriffen wird oder wenn ein solcher Angriff unmittelbar droht (Notstandsverfassung).
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Ver|tei|di|gungs|fall, der: ↑Fall (2 a) eines Verteidigungskrieges: im -e.
Universal-Lexikon. 2012.