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Verteidigungsfall
Ver|tei|di|gungs|fall, der:
1Fall (2 a) eines Verteidigungskrieges:
im -e.

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Verteidigungsfall,
 
internationale Gefahrenlage; ist gegeben, wenn das Staatsgebiet von außen mit Waffengewalt angegriffen wird oder wenn ein solcher Angriff unmittelbar droht (Notstandsverfassung).

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Ver|tei|di|gungs|fall, der: Fall (2 a) eines Verteidigungskrieges: im -e.

Universal-Lexikon. 2012.