Akademik

Vollrente
Vọll|ren|te, die:
1. Unfallrente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit.
2. höchstmögliche Rente, die jmd. nach Erreichen der Altersgrenze bezieht.

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Vollrente,
 
Teilrente, Unfallversicherung 1).

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Vọll|ren|te, die: 1. Unfallrente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. 2. höchstmögliche Rente, die jmd. nach Erreichen der Altersgrenze bezieht.

Universal-Lexikon. 2012.