Vọll|ren|te, die:
1. Unfallrente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit.
2. höchstmögliche Rente, die jmd. nach Erreichen der Altersgrenze bezieht.
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Vollrente,
Teilrente, Unfallversicherung 1).
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Vọll|ren|te, die: 1. Unfallrente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. 2. höchstmögliche Rente, die jmd. nach Erreichen der Altersgrenze bezieht.
Universal-Lexikon. 2012.