Wahl|bünd|nis, das:
Bündnis zwischen Parteien zur gegenseitigen Unterstützung ihrer Kandidaten bei Parlamentswahlen.
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Wahlbündnis,
Absprache zwischen Parteien zur gegenseitigen Unterstützung ihrer Kandidaten bei Parlamentswahlen; dabei treten - besonders unter den Bedingungen eines Mehrheitswahlsystems - alle Bündnispartner in dem einen Wahlkreis für den Kandidaten A der Partei A, in einem anderen für den Kandidaten B der Partei B und gegebenenfalls in einem dritten für den Kandidaten C der Partei C ein. Im Sinne eines solchen Wahlbündnisses trafen z. B. in Deutschland konservative und liberale Gruppierungen Absprachen bei den Reichstagswahlen 1907.
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Wahl|bünd|nis, das: Bündnis zwischen Parteien zur gegenseitigen Unterstützung ihrer Kandidaten bei Parlamentswahlen: Neu war, dass sich unter den politischen Parteien -se zugunsten dieser beiden Hauptkandidaten formierten (Neues D. 18. 7. 78, 6).
Universal-Lexikon. 2012.