Akademik
Weisungsrecht
W
ei
|sungs|recht,
das:
Recht, Weisungen zu erteilen:
von seinem W. Gebrauch machen.
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W
ei
|sungs|recht,
das:
Recht, Weisungen zu erteilen:
von seinem W. Gebrauch machen.
Universal-Lexikon
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2012
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