Zen|t|ral|bi|b|lio|thek, die:
1. (im kommunalen Bibliothekswesen) Hauptbibliothek, die für die Zweig- od. Stadtteilbibliotheken die Erwerbung, Inventarisierung u. Katalogisierung der Bücher übernimmt.
2. zentrale Stelle einer Hochschulbibliothek, die die Anschaffung u. Katalogisierung der Bücher für die Bibliotheken einzelner Fachbereiche durchführt.
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Zentralbibliothek,
1) in einem kommunalen Bibliothekssystem die Hauptbibliothek, die für die Zweig-, Stadtteil- oder Fahrbibliotheken Erwerbung, Inventarisierung und Katalogisierung der Bücher übernimmt; 2) im »einschichtigen« Bibliothekssystem einer Hochschule die Bibliothekszentrale, die die Buchbearbeitung für die Fachbereichs- oder Teilbibliotheken durchführt (Universitäts- und Hochschulbibliotheken).
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Zen|tral|bi|bli|o|thek, die: 1. (im kommunalen Bibliothekswesen) Hauptbibliothek, die für die Zweig- od. Stadtteilbibliotheken die Erwerbung, Inventarisierung u. Katalogisierung der Bücher übernimmt. 2. zentrale Stelle einer Hochschulbibliothek, die die Anschaffung u. Katalogisierung der Bücher für die Bibliotheken einzelner Fachbereiche durchführt.
Universal-Lexikon. 2012.