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Zinsabschlag
Zịns|ab|schlag, der (Fachspr.), Zịns|ab|schlags|steu|er, (Steuerw.:) Zịns|ab|schlag|steu|er, die:
Steuer, die auf Einkünfte (Zinsen) aus Kapitalvermögen (a) erhoben wird.

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Zins|abschlag,
 
Bezeichnung für den durch das Zinsabschlagsgesetz zum 1. 1. 1993 eingeführten zusätzlichen steuerlichen Quellenabzug bei bestimmten, bisher nicht der Kapitalertragsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen.

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Zịns|ab|schlag, der (Fachspr.), Zịns|ab|schlags|steu|er (Steuerw.), Zịns|ab|schlag|steu|er, die: Steuer, die auf Einkünfte (Zinsen) aus ↑Kapitalvermögen (a) erhoben wird.

Universal-Lexikon. 2012.