Zu|griffs|recht, das:
Erlaubnis, Dinge od. Rechte zu nutzen, die nicht allgemein zugänglich sind:
-e auf Vermögenswerte, EDV-Dateien;
neue, unterschiedliche, exklusive -e;
die -e der Gläubiger einschränken.
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Zugriffsrecht,
Synonym für Zugriffsberechtigung.
Universal-Lexikon. 2012.