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rịch|tungs|wei|send 〈Adj.〉 = richtungweisend
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rịch|tungs|wei|send, rịch|tung|wei|send <Adj.>:
auf einem bestimmten Gebiet Möglichkeiten für die künftige Entwicklung zeigend [u. bestimmend]:
eine -e Rede;
ein -es Urteil;
dieser Parteibeschluss gilt als r.
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rịch|tungs|wei|send, rịch|tung|wei|send <Adj.>: auf einem bestimmten Gebiet Möglichkeiten für die künftige Entwicklung zeigend [u. bestimmend]: ein -er Vortrag, eine -e Rede; es müssen richtungweisende und volkserzieherische Urteile gefällt werden (Münchner Merkur 21. 10. 87, 15); Eigenwilliges, aber vermutlich richtungweisendes Styling: Die Honda VF 750 F (Kronen-Zeitung 22. 11. 83, 35); dieser Parteibeschluss gilt als r.
Universal-Lexikon. 2012.