akademischer Mittelbau,
Sammelbegriff für wissenschaftliche Mitarbeiter in Lehre und Forschung an Hochschulen, soweit sie nicht Professoren sind. Dazu gehören u. a. Akademische Räte und Oberräte, Studienräte im Hochschuldienst, Hochschulassistenten, Kustoden, Konservatoren, Lektoren, wissenschaftliche Assistenten; sie stehen teils im Beamten-, teils im Angestelltenverhältnis auf Zeit oder Lebenszeit. Das Hochschulrahmengesetz und ihm folgend die Hochschulgesetze der Länder bezeichnen diesen Personenkreis nicht als akademischen Mittelbau, sondern als »wissenschaftliche Mitarbeiter«.
Universal-Lexikon. 2012.