Alliạnzwappen,
eine heraldische Einheit, die aus mindestens zwei Wappenschilden oder aus in einem Schild vereinigten Wappen gebildet ist, besonders als Ehewappen, aber auch als Wappen zweier in Personalunion verbundener Länder.
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Al|li|ạnz|wap|pen, das (Heraldik): Wappen, auf dem zwei Wappen einander zugewendet sind (bei Eheleuten, Verbündeten u. Ä.).
Universal-Lexikon. 2012.