Auswanderungsbetrug,
Recht: Verleitung von Deutschen zur Auswanderung in betrügerischer Absicht, z. B. durch bewusst unrichtige Angaben über die wirtschaftliche Situation im Einwanderungsland. Der geschäftsmäßige Auswanderungsbetrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§ 144 StGB) geahndet. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. § 144 StGB gilt nicht in den neuen Bundesländern.
Universal-Lexikon. 2012.