Akademik

ausgenommen
außer; abgesehen (von); es sei denn (umgangssprachlich)

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aus|ge|nom|men ['au̮sgənɔmən] <Konj.>:
außer [wenn], mit Ausnahme (von jmdm., etwas):
ich bin täglich zu Hause, ausgenommen am Sonntag; alle waren gekommen, ausgenommen seine Schwester, seine Schwester ausgenommen; wir werden kommen, ausgenommen (nur nicht, wenn) es regnet; er widerspricht allen, ausgenommen dem Vater.
Syn.: abgesehen von, außer, bis auf, nicht inbegriffen.

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aus|ge|nom|men
I Präp. m. Akk.〉 außer, mit Ausnahme von ● wir alle, mich \ausgenommen; Anwesende \ausgenommen
II 〈Konj.〉 abgesehen von, mit Ausnahme von ● er erinnert sich des Vorfalls genau, \ausgenommen der letzten Sekunden

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aus|ge|nom|men <Konj.>:
<mit nachgestelltem Bezugswort od. mit Gliedsatz> außer [wenn]:
er widerspricht allen, a. dem Vater;
wir werden kommen, a. es regnet;
<bei einem Bezugswort im Nom.:> alle waren da, a. sein Bruder/sein Bruder a.

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aus|ge|nom|men <Konj.>: außer [wenn] <mit nachgestelltem Bezugswort od. mit Gliedsatz>: er widerspricht allen, a. dem Vater; wir werden kommen, a. es regnet; <bei einem Bezugswort im Nom.:> alle waren da, a. sein Bruder/sein Bruder a.

Universal-Lexikon. 2012.