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Berufsgrundbildung
Berufsgrundbildung,
 
seit der Neuordnung des beruflichen Bildungsweges durch das Berufsbildungsgesetz Bezeichnung für einen der beruflichen Fachbildung vorausgehenden, allgemein vorbereitenden Teil beruflicher Bildung. Diese Eingangsstufe ist noch nicht auf einen speziellen Ausbildungsberuf ausgerichtet und soll auf der Breite eines Berufsfeldes eine Grundlage von Wissen und Fähigkeiten vermitteln. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung vereinbarte 1975 die Realisierung der Berufsgrundbildung als ein der Berufsschule zugeordnetes Berufsgrundbildungsjahr im Anschluss an die Hauptschule in Form eines Vollzeitschuljahres oder in kooperativer Form im Zusammenwirken von Betrieben (oder überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Industrie) und Berufsschule. Für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz oder Arbeit, die auch keine andere berufliche Schule besuchen, ist der Besuch dieses Berufsschuljahrs Pflicht. Das Berufsgrundbildungsjahr beziehungsweise Berufsgrundschuljahr soll als Eingangsstufe auf eine Berufsausbildung im dualen System angerechnet werden.
 
Literatur:
 
E. Höhn u. a.: Berufl. Grundbildung in versch. Organisations- u. Kooperationsformen (1983);
 J. J. Justin: Berufsvorbereitung u. B. (1983);
 H. G. Golas: Berufs- u. Arbeitspädagogik für Ausbilder, 2 Bde. (8(1994).

Universal-Lexikon. 2012.