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betriebsnotwendiges Kapital
betriebsnotwendiges Kapital,
 
das zur Erfüllung des Sachziels eines Unternehmens benötigte Kapital. Zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals wird das Gesamtvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) um alle nicht betriebsnotwendigen Teile (z. B. Privatfahrzeuge) vermindert. Das verbleibende betriebsnotwendige Vermögen, bewertet zu Tageswerten, wird um das Abzugskapital (im Betrieb zinsfrei vorhandenes Fremdkapital, z. B. zinslose Kredite) gekürzt. Das betriebsnotwendige Kapital ist Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen.

Universal-Lexikon. 2012.