Binnenstaat,
ein Staat, der keine Meeresküste hat. Nach der Seerechtskonvention von 1982 (in Kraft seit 1994) hat der Binnenstaat das Recht auf Zugang zum und vom Meer zur Ausübung aller in der Seerechtskonvention vorgesehenen Rechte einschließlich der Rechte, die sich auf die Freiheit der Meere und das gemeinsame Erbe der Menschheit beziehen. Zu diesem genießt der Binnenstaat die Freiheit des Transits durch das Hoheitsgebiet derjenigen Staaten, die zwischen dem betreffenden Binnenstaat und dem Meer liegen. Die Transitstaaten haben jedoch das Recht, »alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die in diesem Teil für die Binnenstaaten vorgesehenen Rechte in keiner Weise ihre berechtigten Interessen beeinträchtigen«.
* * *
Bịn|nen|staat, der (Geopolitik): Staat im Binnenland.
Universal-Lexikon. 2012.