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Zu|kauf 〈m. 1u〉 zusätzlicher, ergänzender Kauf ● der \Zukauf von Wertpapieren
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Zu|kauf, der; -[e]s, Zukäufe (bes. Börsenw.):
das Ergänzen von etw. durch weiteren Kauf entsprechender Stücke:
ein Z. von Bezugsrechten.
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Zu|kauf, der; -[e]s, Zukäufe (bes. Börsenw.): das Ergänzen von etw. durch weiteren Kauf entsprechender Stücke: ein Z. von Bezugsrechten; Durch Zukäufe und Pacht gewann er Rebflächen, auf denen sich sein Ideal, einen guten Riesling anzubauen, verwirklichen ließ (natur 8, 1994, 82).
Universal-Lexikon. 2012.