Bundesbaugesetz,
Bundesgesetz vom 23. 6. 1960 zur einheitlichen Regelung des Bauwesens, soweit dieses nicht, wie die Angelegenheiten der Bauordnung, in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Das Bundesbaugesetz wurde 1986 neu gestaltet und mit dem Städtebauförderungsgesetzen zum Baugesetzbuch (in Kraft ab 1. 7. 1987) zusammengefasst, dem jedoch wesentliche Merkmale des Bundesbaugesetzes erhalten geblieben sind.
Universal-Lexikon. 2012.