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Bundeswaldgesetz
Bundeswaldgesetz,
 
Kurzbezeichnung für das in Deutschland geltende Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft vom 2. 5. 1975. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes mit dem Zweck, den Wald zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren sowie seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern und die Forstwirtschaft zu fördern. Das Bundeswaldgesetz betont die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und erstrebt einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Allgemeinheit und Waldbesitzern; es trennt Staatswald, Körperschaftswald und Privatwald.

Universal-Lexikon. 2012.