bürgerliches Recht
[aus dem römischen ius civile, civis »Bürger«\], Teil des Privatrechts; es regelt die allgemeinen Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Kodifizierungen des bürgerlichen Rechts sind das BGB, das österreichische ABGB sowie das schweizerische ZGB und OR, daneben zahlreiche, häufig aus diesen abgeleitete Einzelbestimmungen, z. B. das Verschollenheitsgesetz, das HGB.
P. Bähr: Grundzüge des b. R.s (91995).
Universal-Lexikon. 2012.