* * *
Gẹld|bu|ße 〈f. 19〉 = Geldstrafe
* * *
Gẹld|bu|ße, die:
der Richter ist bereit, die Anklage gegen eine G. von 500 Euro fallen zu lassen.
* * *
Geldbuße,
Recht: Buße.
* * *
Gẹld|bu|ße, die: ↑Buße (3): Die ... Richterin ist bereit, die Anklage gegen eine G. von 900 Mark fallen zu lassen (Zeit 18 3. 99, 79); Das Landesamt für Arbeitsschutz hat ihm eine erste G. von 2000 Mark aufgebrummt (Wirtschaftswoche 23, 1999, 24).
Universal-Lexikon. 2012.