Akademik

Kontrolleur
Inspektor; Prüfer; Überprüfer; Kontrollor (österr.); Untersucher; Zub (fachsprachlich); Schaffner; KiN (fachsprachlich); Kundenbetreuer; Zugbegleiter; Kondukteur (schweiz.)

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Kon|trol|leur [kɔntrɔ'lø:ɐ̯], der; -s, -e, Kon|trol|leu|rin [kɔntrɔ'lø:rɪn], die; -, -nen:
Person, die etwas (besonders Fahrscheine) kontrolliert:
der Kontrolleur ließ sich die Fahrkarten zeigen; die Kontrolleurin nahm die Personalien des Schwarzfahrers auf.
Zus.: Fahrkartenkontrolleur, Fahrkartenkontrolleurin.

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Kon|trol|leur 〈[ -lø:r] m. 1jmd., der etwas kontrolliert, der eine Kontrolle ausübt, Aufsichtsbeamter, Aufseher, Prüfer (Eisenbahn\Kontrolleur, Fahrkarten\Kontrolleur, Straßenbahn\Kontrolleur) [<frz. contrôleur „Aufseher, Kontrolleur“]
Die Buchstabenfolge kon|tr... kann in Fremdwörtern auch kont|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).

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Kon|t|rol|leur […'lø:ɐ̯ ], der; -s, -e [frz. contrôleur]:
jmd., der eine Kontrollfunktion ausübt:
ein K. wollte die Fahrscheine sehen.

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Kon|trol|leur [...'lø:ɐ̯], der; -s, -e [frz. contrôleur]: jmd., der eine Kontrollfunktion ausübt: ein K. wollte die Fahrscheine sehen.

Universal-Lexikon. 2012.