DeutschlandRadio,
Rundfunkanstalt öffentlichen Rechts, gegründet durch Staatsvertrag vom 17. 6. 1993 zwischen dem Bund und den Ländern, durch den die Hörfunkanstalten Deutschlandfunk, Deutschlandsender Kultur (DS Kultur) und RIAS Berlin zum 1. 1. 1994 zu einem bundesweiten Sender zusammengefasst wurden. Das von ARD und ZDF gemeinsam getragene DeutschlandRadio besteht aus zwei werbefreien Hörfunkprogrammen, die aus Köln (Deutschlandfunk) und Berlin (DeutschlandRadio Berlin) bundesweit ausgestrahlt werden.
Universal-Lexikon. 2012.