Akademik

Gehege
Koppel; eingezäuntes Areal; Pferch; Zwinger; Käfig

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Ge|he|ge [gə'he:gə], das; -s, -:
umzäunter Bereich für Tiere:
ein Gehege für Affen im Zoo; in einem Gehege im Wald werden Rehe gehalten.
Zus.: Tiergehege, Wildgehege.

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Ge|he|ge 〈n. 13
1. Jagdrevier, in dem Wild waidgerecht gehegt wird
2. eingezäuntes Stück Land od. Wald zum Halten u. Züchten von Tieren, bes. einer bestimmten Wildart
● jmdm. ins \Gehege kommen 〈fig.〉 sich in eine Angelegenheit einmischen, die jmd. allein erledigen will [→ hegen]

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Ge|he|ge , das; -s, - [mhd. gehege, gehage, ahd. gahagi(um) = Umfriedung, Einhegung, Kollektivbildung zu Hag]:
1. (Jägerspr.) [eingezäuntes] Revier, in dem Wild weidmännisch betreut u. gejagt wird:
das G. mit Rotwild besetzen;
jmdm. ins G. kommen/geraten (1. in das Gebiet eines anderen eindringen, in den Bereich eines anderen vorstoßen. 2. jmdn. in seinen Plänen o. Ä. durch eigenes Handeln stören: eigtl. = in das umzäunte Gebiet eines anderen eindringen).
2. eingezäunter größerer Bereich innerhalb eines Zoos od. Tierparks, in dem Tiere gehalten werden:
das G. der Affen, Löwen.

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Gehege,
 
Bezeichnung für ein weidgerecht betreutes, meist eingegattertes Revier. Man unterscheidet Freigehege (größere Reviere, die der besonderen Wildhaltung, Bejagung oder wissenschaftlichen Erforschung dienen) und Schaugehege (kleinere Reviere, in denen Wild in seiner natürlichen Umgebung gezeigt wird).

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Ge|he|ge, das; -s, - [mhd. gehege, gehage, ahd. gahagi(um) = Umfriedung, Einhegung, Kollektivbildung zu ↑Hag]: 1. (Jägerspr.) [eingezäuntes] Revier, in dem Wild weidmännisch betreut u. gejagt wird: das G. mit Rotwild besetzen; *jmdm. ins G. kommen/geraten (1. in das Gebiet eines anderen eindringen, in den Bereich eines anderen vorstoßen: Das Bassin war überraschend groß, keines dieser wassergefüllten Gevierte, wo zwei Badegäste einander schon ins G. kamen [Zwerenz, Quadriga 53]; warum wurde die Stadt angegriffen? Weil die Reeder ... und Sklavenhändler in Kleinasien den persischen Reedern ... und Sklavenhändlern ins G. gekommen waren [Brecht, Geschichten 111]. 2. jmdn. in seinen Plänen o. Ä. durch eigenes Handeln stören: dass er „im Grunde ja doch zum Schriftsteller bestimmt war“, ohne sich freilich dessen bewusst zu sein, „weil ich meinem Bruder Klaus nicht ins G. kommen ... wollte“ [Reich-Ranicki, Th. Mann 222]; eigtl. = in das umzäunte Gebiet eines anderen eindringen). 2. eingezäunter größerer Bereich innerhalb eines Zoos od. Tierparks, in dem Tiere gehalten werden: das G. der Affen, Löwen; ein G. für Bergziegen; die Tiere sind in einem G.; Ü dem G. seiner Zähne (bildungsspr. scherzh.; seinem Mund; nach der von Homer öfter gebrauchten griech. Fügung hérkos odóntōn) war eine bissige Bemerkung entschlüpft.

Universal-Lexikon. 2012.