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Erwerbspersonenpotenzial
Erwerbspersonenpotenzial,
 
Schätzgröße der Arbeitsmarktforschung für das maximale Arbeitskräfteangebot einer Volkswirtschaft. Das Erwerbspersonenpotenzial setzt sich zusammen aus den Erwerbstätigen, den registrierten Arbeitslosen und der stillen Reserve, es umfasst also neben den registrierten Erwerbspersonen eine geschätzte Zahl versteckter Arbeitsloser. Bei der Ermittlung des Erwerbspersonenpotenzials wird zum Teil von unterschiedlichen Prämissen ausgegangen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet z. B. neben den Erwerbspersonen nur die nicht erwerbstätigen Teilnehmer an Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zum potenziellen Arbeitskräfteangebot. Die Bundesanstalt für Arbeit selbst bezieht dagegen neben den Erwerbspersonen alle Personen, die Arbeit suchen, ohne bei den Arbeitsämtern als Arbeitslose gemeldet zu sein, sowie Personen, die unter günstigeren Arbeitsmarktbedingungen an einer Arbeitsaufnahme interessiert wären, in ihre Definition ein. Im letztgenannten Sinne betrug das Erwerbspersonenpotenzial 1994 im früheren Bundesgebiet 33,1 Mio. und in den neuen Ländern 8,6 Mio. Personen.

Universal-Lexikon. 2012.