Fraterherren,
andere Bezeichnung für die Brüder vom gemeinsamen Leben.
* * *
Fra|ter|her|ren <Pl.>: (im späten MA. bis etwa zum 16. Jh.) Klerikergemeinschaften, die in eigenen Häusern ein klösterliches Leben führen, ohne einem Gelübde verpflichtet zu sein, u. die sich bes. der Jugenderziehung widmen.
Universal-Lexikon. 2012.