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Generalstabsdienst
Generalstabsdienst,
 
bei der Bundeswehr (Heer, Luftwaffe) Bezeichnung für die Gesamtheit der Dienststellungen, in denen besonders ausgewählte und auf der Führungsakademie der Bundeswehr im »Verwendungslehrgang Generalstabsdienst« ausgebildete Offiziere als Führungsgehilfen Dienst tun. Die im Generalstabsdienst Tätigen, eingesetzt im Verteidigungsministerium sowie in nationalen und NATO-Stäben, ab Brigade-/Divisionsebene in Generalstabsabteilungen (G 1-G 6, bei Luftwaffe und Marine A 1-A 6), tragen karmesinrote Kragenspiegel und führen die Bezeichnung »i. G.« (im Generalstabsdienst) als Zusatz hinter ihrer Dienstgradbezeichnung. Bei der Marine wird der Generalstabsdienst als »Admiralstabsdienst« bezeichnet.

Universal-Lexikon. 2012.