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Ge|rịchts|ver|fah|ren 〈n. 14; Rechtsw.〉 durch ein Gericht eingeleitetes Verfahren, Prozess
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Ge|rịchts|ver|fah|ren, das:
gerichtliches Verfahren:
ein G. einleiten;
er wurde ohne G. zum Tode verurteilt.
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Ge|rịchts|ver|fah|ren, das: gerichtliches Verfahren: ein G. einleiten; er wurde ohne G. zum Tode verurteilt.
Universal-Lexikon. 2012.