Grenzbegriff,
bei I. Kant ein Begriff (z. B. das Noumenon), der dazu dient, Geltungsansprüche zu beschränken. Die Funktion des Grenzbegriffs ist demnach eine rein negative. Das Noumenon, das eigenschaftslose, rein intelligible Ding an sich, weist die »Anmaßung der Sinnlichkeit« - nämlich alles Denkbare erreichen zu können - zurück. Der Grenzbegriff ist keineswegs »willkürlich erdichtet«, sondern nach Kant notwendig.
Universal-Lexikon. 2012.