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Trink|spruch ['trɪŋkʃprʊx], der; -[e]s, Trinksprüche ['trɪŋkʃprʏçe]:bei einem Festessen o.Ä. vorgebrachte kleine Rede mit der Aufforderung, die Gläser zu erheben und gemeinsam zu trinken:
einen Trinkspruch auf jmdn. ausbringen; jmdn. mit einem Trinkspruch würdigen.
Syn.: ↑ Toast.
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Trịnk|spruch 〈m. 1u〉 bei festl. Anlass ausgesprochene Huldigung für jmdn., nach der ein Schluck Alkohol getrunken wird ● einen \Trinkspruch (auf jmdn.) ausbringen
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Trịnk|spruch, der:
bei festlichen Gelegenheiten, oft bei einem Festessen, gehaltene kleine Rede, vorgebrachter Spruch o. Ä., verbunden mit der Aufforderung, die Gläser zu erheben u. gemeinsam zu trinken; ↑ Toast (2):
einen T. auf jmdn., etw. halten, ausbringen;
jmdn. in, mit einem T. würdigen, hochleben lassen.
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Trịnk|spruch, der: bei festlichen Gelegenheiten, oft bei einem Festessen, gehaltene kleine Rede, vorgebrachter Spruch o. Ä., verbunden mit der Aufforderung, die Gläser zu erheben u. gemeinsam zu trinken; ↑Toast (2): einen T. auf jmdn., etw. halten, ausbringen; jmdn. in, mit einem T. würdigen, hochleben lassen.
Universal-Lexikon. 2012.