Haus und Hof
Mit dieser Zwillingsformel wird jemandes ganzer Besitz bezeichnet: In wenigen Jahren hatte er Haus und Hof vertrunken. - In Marion Gräfin Dönhoffs Sachbuch »Die Bundesrepublik in der Ära Adenauer« heißt es: »Niemand braucht zu befürchten, er werde eines Tages mit Gewalt von Haus und Hof vertrieben« (S. 150).
Universal-Lexikon. 2012.