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de jure
rechtlich; juristisch; von Rechts wegen; gerichtlich; jur.

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de ju|re 〈Adv.; Rechtsw.〉 von Rechts wegen, auf rechtl. Grundlage; Ggs de facto [<lat. de iure „vom Recht her“]

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de ju|re [mlat., zu lat. ius, 1Jus]:
von Rechts wegen, rechtlich betrachtet, formalrechtlich; der formellen Rechtslage zufolge, jedoch ohne Rücksicht auf tatsächliche Umstände:
einen Staat de j. anerkennen;
der Vertrag ist de j. gültig.

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De jure
 
Der lateinische Ausdruck de jure bedeutet »von Rechts wegen, rechtlich betrachtet, der formellen Rechtslage zufolge, jedoch ohne Rücksicht auf tatsächliche Umstände«: De jure wurde das Land von einem zweijährigen Kind regiert. Sie ist de jure die Inhaberin der Firma, aber ihre Tochter bestimmt, was getan wird.

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de ju|re [mlat., zu lat. ius, 1Jus]: von Rechts wegen, rechtlich betrachtet, formalrechtlich; der formellen Rechtslage zufolge, jedoch ohne Rücksicht auf tatsächliche Umstände: einen Staat de j. anerkennen; der Vertrag ist de j. gültig; Wenn man Chef bleiben wollte, nicht nur de j., das ging auch anders lange, sondern de facto (Kant, Impressum 115).

Universal-Lexikon. 2012.