historische Rechtsschule,
Rechtsphilosophie: eine von F. C. von Savigny zu Beginn des 19. Jahrhunderts begründete rechtwissenschaftliche Lehre über Entstehen und Werden von Recht. Nach Savigny ist das Recht, gebunden an historische Voraussetzungen, ein aus dem innersten Wesen der Nation und ihrer Geschichte entstandener Teil ihrer (Gesamt-)Kultur. Im Laufe des 19. Jahrhunderts verzweigte sich die historische Rechtsschule in die Richtungen der »Romanisten« (u. a. B. Windscheid) und der »Germanisten« (u. a. O. von Gierke).
Universal-Lexikon. 2012.