Hofkriegsrat,
1556-1848 in Österreich die oberste Militärverwaltungsbehörde. Da beim Hofkriegsrat auch das Oberkommando über die Feldarmeen lag, hemmte die Schwerfälligkeit des Geschäftsgangs oft die militärischen Aktionen.
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Hof|kriegs|rat, der <o. Pl.> (hist.): (in Österreich) Zentralbehörde für das Heer.
Universal-Lexikon. 2012.