Industrial Relations
[ɪn'dʌstrɪəl rɪ'leɪʃnz, englisch], die inner- und überbetrieblichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie umfassen nicht nur die Arbeitsverhältnisse, sondern die gesamten Handlungsbereiche auf allen Ebenen. Die innerbetrieblichen Beziehungen werden in Deutschland weitgehend durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze geregelt, die überbetrieblichen Beziehungen z. B. durch Tarifverträge oder die »konzertierte Aktion«.
W. Müller-Jentsch: Soziologie der industriellen Beziehungen. Eine Einf. (1986);
Industrial relations around the world, hg. v. M. Rothman u. a. (Berlin 1992).
Universal-Lexikon. 2012.