kaufmännisches Bestätigungsschreiben,
Schreiben, durch das ein Kaufmann gegenüber einem anderen Kaufmann den vorangegangenen mündlichen Abschluss eines Vertrags bestätigt. Widerspricht der Empfänger nicht unverzüglich, so ist der Vertrag mit dem im Schreiben wiedergegebenen Inhalt für beide Parteien verbindlich.
Universal-Lexikon. 2012.