Kommissarbefehl,
während des Zweiten Weltkriegs am 6. 6. 1941 vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) auf Weisung Hitlers erlassener Befehl, im (unmittelbar bevorstehenden) Krieg gegen die UdSSR alle gefangen genommenen politischen Kommissare zu erschießen. Der völkerrechtswidrige Kommissarbefehl (amtlich »Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare«), der v. a. von den Einsatzgruppen durchgeführt wurde, jedoch auch die Wehrmacht in die nationalsozialistische Vernichtungsstrategie einbezog, zielte auf die Liquidierung der sowjetischen Führungselite. Der nicht von allen deutschen Truppenteilen befolgte beziehungsweise zum Teil umgangene Befehl wurde im Mai 1942 gelockert, um politische Kommissare zum Überlaufen beziehungsweise zur Kapitulation zu veranlassen, und danach nicht erneuert.
Universal-Lexikon. 2012.