Akademik

entheben
absetzen; entthronen

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ent|he|ben [ɛnt'he:bn̩], enthob, enthoben <tr.; hat; mit Gen.> (geh.):
(jmdm. sein Amt, seinen Posten o. Ä.) nehmen, (von seinem Amt, Posten o. Ä.) entbinden:
sie ist sämtlicher Ämter enthoben worden.

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ent|he|ben 〈V. tr. 163; hatentbinden von, entlassen (aus einem Amt) ● jmdn. seines Amtes \entheben ihn entlassen, absetzen, ihm sein Amt nehmen; damit bin ich aller Sorgen enthoben von allen S. befreit; jmdn. seiner Verpflichtungen \entheben; seines Amtes enthoben werden entlassen werden

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ent|he|ben <st. V.; hat [mhd. entheben = befreien] (geh.):
1. von etw. befreien:
wir sind aller Sorgen enthoben;
das enthebt mich dieses Problems, der Notwendigkeit, mich zu rechtfertigen.
2. absetzen, von etw. (einem Amt o. Ä.) entbinden:
er wurde seines Amtes enthoben.

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ent|he|ben <st. V.; hat [mhd. entheben = befreien] (geh.): 1. von etw. befreien: wir sind aller Verpflichtungen, Sorgen enthoben; das enthebt mich dieses Problems, der Notwendigkeit, mich zu rechtfertigen. 2. absetzen, von etw. (einem Amt o. Ä.) entbinden: er wurde seines Amtes, Dienstes enthoben.

Universal-Lexikon. 2012.